Produktions- und Dienstleistungen
Fliedners ist ein Sozialunternehmen:
Kunden profitieren von unseren mehrfach zertifizierten Leistungen. Sind Sie Privatperson, ein öffentlicher Auftraggeber, vertreten Sie einen Verein, eine Gesellschaft oder ein Unternehmen? Dann können Sie unsere Werkstätten für behinderte Menschen beauftragen. Auch wirtschaftlich rechnet sich eine Zusammenarbeit.
Menschen mit Behinderung bekommen von uns rehabilitative Leistungen. So gewinnen beide Seiten.
Sind Sie ein Unternehmen?
Viele Unternehmen zahlen eine Ausgleichsabgabe, weil sie zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen. Wenn Sie alle Möglichkeiten zur Beschäftigung behinderter Arbeiternehmer/innen ausgeschöpft haben, können Sie die Ausgleichsabgabe verringern oder ganz vermeiden, indem Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergeben. Nach § 140 SGB IX (9. Sozialgesetzbuch) kann 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der behinderten Menschen und eines Teils des Fachpersonals entfällt, auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.